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Die bewirtschaftete Fläche wechseit ihr Erscheinungsbild

Die Ackerfluren waren seit dem Mittelalter in Felder unterteilt. Dies brachte mit sich, daß jeder Hof eines Dorfes einen Anteil an jedem Acker hatte; dies war die sogenannte "Feldaufteilung". Durch die zunehmende Unterteilung der Felder im 17. und 18. Jahrhundert wurden die Äcker immer schmaler. Auf Orust mit seinen vielen Einzelhöfen und Dörfchen waren die Verhältnisse wohl nicht ganz so schlimm, wie in anderen schwedischen Bauerngegenden.

Die Obrigkeit begann nach und nach die Gefahren dieses immer mehr zersplitterten Systems zu erkennen. Deshalb wurde im Jahre 1757 eine Verordnung über die "Storskifte" (Bodenreform) erlassen. Die landwirtschaftlichen Flächen sollten in so große zusammenhängende Einheiten wie möglich zusammengefaßt werden. Jeder Hof sollte zusammengefaßt Äcker, Wiesen und Wald bekommen. Der Erfolg war indessen nicht so hoch, wie erwartet. Auf Orust wurden Ende des 18. Jahrhunderts einige Flurbereinigungen durchgeführt. Unter anderem verteilte man die Außenbereiche, die zuvor im gemeinsamen Dorfeigentum standen. Zum Beispiel wurde im Jahre 1785 das Gebiet Kultehamn aufgeteilt, zuvor hatte es mehreren Höfen als Gemeinschaftseigentum gehört.

Eine noch radikalere Umverteilung war die 1803 verordnete Flurbereinigung. Sie verfolgte die Absicht, daß alle Güter eines Hofes in ein einziges Grundstück zusammengefaßt werden sollten und sich die Dörfer aufspalteten, da alle Hofgebäude auf den neuen Grundstücken liegen sollten. Diese Flurbereinigung verzeichnete auf Orust keinen großen Erfolg.

1827 wurde eine Verordnung über eine gesetzliche Flurbereinigung erlassen; sie war eine Kombination aus Bodenreform und Flurbereinigung. Der Grund und Boden sollte auf so wenig Parzellen wie möglich umverteilt werden. Wenn es notwendig war, sollten auch einer oder mehrere Höfe einer Dorfgemeinschaft samt seinen Gebäuden auf die neuen Grundstücke umgesiedelt werden. Diese Neuverteilung erzielte einen durchschlagenden Erfolg. Die meisten Dörfer wurden aufgrund dieser Reform aufgesprengt. Meist verblieben nur ein oder zwei Höfe an den Stellen der alten Dörfer. Die ausgesiedelten Höfe verlegte man weitmaschig an die Talränder.

Eine neue Art des Landbaus

Ungefähr gleichzeitig führte man auch eine ganze Reihe neuer landwirtschaftlichen Geräte und Arbeitsmethoden ein. Mit dem Stahlpflug konnte man auch die schweren Lehmböden pflügen, auf denen man bislang nichts anbauen konnte. Das Heu auf den naturbelassenen Wiesen begann man nun durch die Aussaat von Klee und Timothegras zu ersetzen. Viele weitsichtige Bauern mußten sich verspotten lassen, weil sie auf ihren Feldern "Rosen" säen würden anstatt Getreide. Die Ackerflächen nahmen auf Kosten der Heuwiesen zu.

Vor Umsetzung der gesetzlichen Reformen hatte man die Äcker und Wiesen eingezäunt, damit die Weidetiere nicht eindringen konnten. Als die Weideflächen nach der Bodenreform auf verschiedene Hofbesitzer aufgeteilt wurden, sperrte man nun die Tiere ein, um zu verhindern, daß sie auf die Äcker und Felder hinausgelangten. Untersucht man die Art, wie die Einfriedigungen errichtet wurden, so kann man diese Veränderung beobachten. Die langen, geraden Steinmauern, die man auch in den Wäldern finden kann, wurden in der Regel nach der Bodenreform errichtet. Bei einer alten und schon verfallenen Steinmauer, die sich durch das Gelände schlängelt, kann man davon ausgehen, daß sie einst die so wichtigen Innenflächen schützte.

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